< REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG >

STANDARD – STORNO – BEDINGUNGEN
Bis 30 Tage vor Anreisedatum kostenfrei.
30-15 Tage vor Anreisedatum 50 % vom Gesamtbuchungspreis.
14-0 Tage vor Anreisedatum 80 % vom Gesamtbuchungspreis.
ES GELTEN UNSERE VERTRAGSBEDINGUNGEN


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Vertragsbedingungen zur Beherbergung

  • Bedingungen laut unseren Stornierungsrichtlinien.
  • Wenn eine Anzahlung gefordert ist, gilt Ihre Buchung als bestätigt, wenn Sie 20% vom Buchungsbetrag bezahlt haben.
  • Kinderermäßigungen werden nur im Apartment der Eltern gewährt.
  • Ansonsten gelten die Bestimmungen des österreichischen Hotelreglements, das nationale Gegenseitigkeitsabkommen, die Hotelkonvektion.
  • Alle Angaben ohne Gewähr.

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag:
(1) Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muß spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunfstag des Gastes in Händen des Vertragspartners sein.
(2) Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunfstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises von 50% zu bezahlen. Die Stornoerklärung muß bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunfstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
(3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, daß der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Tages nicht erscheint vom Vertrag zurückzutreten, es sei den, daß ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
(4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
(5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muß jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchname seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderwertige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betribes infolge des Unterbleibens der Leistung 20% des Zimmerpreises betragen.
(6) Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderwertige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechent zu bemühen (§ 1107 ABGB)

Beendigung der Beherbergung:
Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderwertige Vermietung der in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechent, zu bemühen.

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